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Kindertaufen

Was ist nötig, wenn Sie Ihr Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres taufen lassen wollen?

  • Taufbegehren
  • Kirchenzugehörigkeit eines Elternteiles
  • mind. 2 Paten, die einer christl. Kirche angehören
  • für auswärtige Eltern ist eine Überweisung des Heimatpfarramtes nötig
  • Terminvereinbarung mit dem Pfarramt
  • Taufanmeldung (mit Kopie der Geburtsurkunde)

Erwachsenentaufen

Was ist nötig, wenn Sie sich als Erwachsener taufen lassen wollen?

  • für Kinder bis Voll-endung des 18. Lebensjahres ist der gemeinsame Tauf-wunsch von Eltern und Täufling nötig
  • Taufbegehren des Erwachsenen (siehe   z. B. Glaubenskurs)
  • 1 Taufzeuge,der einer christlichen Kirche angehört
  • Terminvereinbarung mit dem Pfarramt
  • Taufanmeldung (mit Kopie der Geburtsurkunde)

Hochzeiten

Eine kirchliche Hochzeit ist dann möglich, wenn beide Partner einer christlichen Kirche angehören.
Ist ein Ehepartner kein Kirchenmit-glied, ist ein Gottesdienst zur Eheschließung möglich.
Ein Gespräch mit dem Pfarrer ist in jedem Fall nötig.

Folgendes wird benötigt:

  • rechtzeitige Terminabsprache
  • Anmeldung im Pfarramt mit Kopie d. standesamtl. Eheschließungsurkunde
  • für Auswärtige: Überweisung vom Heimatpfarramt

Sehr gerne halten wir auch Gottesdienste zu den Ehejubiläen. Bitte fragen Sie hierzu im Pfarramt nach.

Evangelische Schule
Stadt Schneeberg
Kirchenbauverein Schneeberg
 

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